Ratzfatz fertig: Fräulein Kleins Schokokuss-Pinguine

Aus der Rubrik „Flottilotti zusammengeklöppelt und man kann trotzdem mächtig Eindruck damit schinden“: Die Schokokuss-Pinguine aus Fräulein Kleins neuem Party-Buch.

Was man für die Schokokuss-Pinguine braucht: dunkle Mini-Schokoküsse, weiße und gelbe Fondant-Masse, eventuell Fondant-Kleber, Zuckerperlen für die Augen.

Wie’s funktioniert: Aus dem weißen Fondant Bauch und Augen formen und mit Fondant-Kleber am Schokokuss anbringen (bei uns hat’s auch ohne Kleber gehalten, zum Ausrollen der Fondant-Masse am besten Puderzucker verwenden). Zuckerperlen als Pupillen auf die Augen kleben, aus gelbem Fondant den Schnabel formen und fixieren. Schwups, fertig!

Woher die tolle Idee stammt: Aus dem gerade erschienenen Bildband „Fräulein Klein feiert mit Kindern“ der Food-Bloggerin und zweifachen Mama Yvonne Bauer, alias Fräulein Klein.

Was sonst noch drin zu finden ist: Rezepte und liebevolle Deko-Ideen inklusive Vorlagen zu allen möglichen Motto-Partys von Zirkus bis Schwanensee, Piraten oder Weltall –kindergeburtstagstechnisch bin ich für die nächsten Jahre sowas von vorbereitet!

Wie Ihr gewinnen könnt: Ein Exemplar des Buches darf ich hier auf dem Blog verlosen, mehr dazu in den Teilnahmebedingungen am Ende des Artikels.

— GEWINNSPIEL BEREITS BEENDET–

Das Bild oben stammt direkt aus dem Buch, wenn Ihr wissen wollt, wie unsere eigenen Schokokuss-Pinguine geworden sind, schaut in meinem Instagram-Account vorbei! Nicht ganz so perfekt wie bei Fräulein Klein, aber man muss ja noch Ziele haben im Leben…

 

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Die Teilnahmebedingungen

Folgt Mutti so yeah auf Facebook oder Instagram (wenn Ihr das sowieso schon macht, dürft Ihr natürlich auch teilnehmen). Hinterlasst hier auf dem Blog einen Kommentar unter diesem Artikel und verratet mir, welchem Motto Eure nächste Kindergeburtstags-Party folgen soll! Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland außer Mitarbeiter der beteiligten Firmen und deren Angehörigen. Unter allen Kommentaren wird der Gewinner/ die Gewinnerin durch das Los ermittelt und anschließend benachrichtigt. Er/ sie erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ ihres Namens einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Teilnahmeschluss ist der 31.5.2016, 24 Uhr.


 

Foto (1): Callwey Verlag